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Leads und Firmendaten kaufen: Preise, Modelle und Rechtslage

Was Firmenadressen, geprüfte Leads, Anfragen aus Anzeigen und vereinbarte Termine kosten, was den Preis bestimmt und welche gekauften Daten Sie wofür nutzen dürfen.

SpearData-RedaktionVeröffentlicht 10 Min. Lesezeit

Was Sie kaufen: Adresse, Lead, Anfrage, Termin

„Leads kaufen“ kann vier verschiedene Dinge meinen. Sie unterscheiden sich darin, wie viel Arbeit der Anbieter Ihnen abnimmt und wie viel bei Ihnen bleibt:

Tabelle seitlich verschiebbar

Vier Produkte, die als „Leads“ verkauft werden
ProduktWas geliefert wirdWas bei Ihnen bleibt
FirmenadresseName, Anschrift, oft Telefon und BrancheWebseite prüfen, Anlass finden, Ansprechpartner suchen, anrufen
Geprüfter LeadFirma mit Befund, Ansprechpartner und Kontaktanrufen
Anfrageein Unternehmen, das sich selbst gemeldet hatAngebot machen, oft im Wettbewerb mit anderen
Terminein vereinbartes GesprächGespräch führen

Je weiter unten in der Tabelle, desto teurer und desto näher am Auftrag. Welches Produkt passt, hängt davon ab, wie viel Zeit Sie selbst in die Akquise stecken wollen und wie viel Kontrolle über den ersten Eindruck Sie behalten möchten.

Preise im Überblick

Die folgenden Spannen sind Richtwerte aus Preislisten, Inseraten und eigener Rechnung, Stand Oktober 2026. Einzelne Angebote können darüber oder darunter liegen.

Was ein Lead je nach Quelle kostet, in Euro

  • Firmenadresse vom Adresshändler2 bis 50 ct

    je Adresse, oft mit Mindestbestellwert von mehreren hundert Euro

  • Geprüfter Lead aus einer Website-Datenbank0,32 € bis 0,79 €

    SpearData je nach Tarif, abgerechnet nur für Leads mit belegten Befunden

  • Eigene Recherche10 bis 20 €

    kein Datenpreis, aber 10 bis 15 Minuten je Lead bei 60 bis 80 € Stundensatz

  • Anfrage über Suchanzeigen30 bis 200 €

    gerechnet: 1,50 bis 6 € je Klick, 3 bis 5 % der Besucher fragen an

  • Vereinbarter Termin über einen Dienstleister45 bis 200 €

    je stattgefundenem Termin, Preise aus aktuellen Inseraten

Logarithmische Skala: Jede Linie steht für das Zehnfache.

Richtwerte der Redaktion auf Grundlage der Quellen am Artikelende, ohne Umsatzsteuer. Firmenadresse und geprüfter Lead sind Datenpreise, Ihre Zeit für Prüfung und Anruf kommt hinzu.

Firmenadressen

Adresshändler verkaufen Listen nach Branche, Region und Größe. Der Preis je Adresse ist niedrig, dafür gibt es oft einen Mindestbestellwert, und über die Webseite der Firma sagt die Liste nichts. Ob sie veraltet ist, ob ein Ansprechpartner stimmt und ob das Unternehmen überhaupt noch existiert, prüfen Sie selbst.

Geprüfte Leads

Hier hat jemand die Prüfung schon erledigt. Offen gesagt: SpearData verkauft genau das. Wir prüfen .de-Webseiten auf technische Probleme und berechnen einen Credit nur für Unternehmen, die erreichbar sind, eine erkennbare Firma haben und mindestens zwei belegte Befunde. Was die Tarife im Einzelnen enthalten, steht auf der Preisseite.

Anfragen und Termine

Anfragen aus Anzeigen sind teurer, weil das Unternehmen schon Bedarf hat. Dafür holt es meist mehrere Angebote ein. Termin-Dienstleister nehmen Ihnen die Anrufe ab. Sie bezahlen dafür auch mit Kontrolle: Wie der Dienstleister am Telefon auftritt, sehen Sie nicht, und für Wettbewerbsverstöße Ihrer Beauftragten haften Sie mit (§ 8 Abs. 2 UWG).

Was den Preis bestimmt

Sechs Faktoren erklären fast alle Preisunterschiede zwischen Anbietern:

Tabelle seitlich verschiebbar

Preisfaktoren und worauf Sie achten sollten
FaktorTeurer, wenn …Fragen Sie nach
Aktualitätdie Daten frisch geprüft sindWann wurde der Datensatz zuletzt geprüft?
Prüfungdie Firma auf Aktivität und Passung geprüft istWas genau wurde geprüft, und wie?
KontaktdatenTelefon und Ansprechpartner dabei sindWoher stammen die Kontaktdaten?
Anlassein Grund für den Kontakt mitgeliefert wirdIst der Befund belegt und nachprüfbar?
Exklusivitätder Lead nur an Sie gehtWie viele andere Käufer bekommen denselben Lead?
Abrechnungnur brauchbare Leads berechnet werdenZahle ich pro Datensatz oder pro Lead, der Kriterien erfüllt?

Die Zahl, die zählt: Kosten pro Auftrag

Vergleichen Sie Anbieter nicht über den Preis je Datensatz, sondern über die Kosten pro Auftrag. Darin steckt alles: Daten, Ihre Zeit für Vorbereitung und die Zeit am Telefon. Das Rechenbeispiel nimmt an, dass 60 angerufene Leads einen Auftrag ergeben (wie im Ratgeber Webdesign-Leads), ein Anruf mit Notiz 8 Minuten dauert und Ihre Stunde 80 Euro wert ist.

Kosten pro Auftrag im Rechenbeispiel

  • Eigene Recherche1.600 €
  • Gekaufte Adressliste1.618 €
  • Geprüfte Leads aus einer Website-Datenbank916 €
Annahmen der Redaktion: 60 angerufene Leads je Auftrag, 8 Minuten je Anruf, 80 € je Stunde. Mindestbestellwerte von Adresshändlern sind nicht eingerechnet.

Tabelle seitlich verschiebbar

Die Rechnung im Einzelnen
WegDatenVorbereitungAnrufeSumme
Eigene RechercheFirma suchen, Webseite prüfen, Befund und Ansprechpartner notieren0 €12 Std. · 960 €8 Std. · 640 €1.600 €
Gekaufte Adressliste180 Adressen à 10 ct, jede Webseite kurz prüfen; jede dritte passt18 €12 Std. · 960 €8 Std. · 640 €1.618 €
Geprüfte Leads aus einer Website-Datenbank60 Leads à 0,60 € (SpearData Starter), Befund lesen36 €3 Std. · 240 €8 Std. · 640 €916 €

Das Ergebnis überrascht viele: Die billige Adressliste ist kaum günstiger als eigene Recherche, weil die Prüfarbeit bei Ihnen bleibt. Der Datenpreis macht in allen drei Fällen nur einen kleinen Teil aus. Den Unterschied macht die Vorbereitungszeit.

Bei Projekten ab etwa 5.000 Euro, dazu ein Wartungsvertrag, trägt jeder der drei Wege. Bei kleinen Aufträgen entscheidet die Vorbereitung darüber, ob am Ende etwas übrig bleibt. Und Ihre Zeit fehlt nicht nur in der Rechnung, sondern auch in den Projekten.

Was Sie mit gekauften Daten tun dürfen

Zwei Gesetze sind zu unterscheiden: Die DSGVO regelt, ob Sie Daten über Personen verarbeiten dürfen. Das UWG regelt, auf welchem Weg Sie werben dürfen. Ein Kauf kann nach der DSGVO erlaubt und die geplante Werbung nach dem UWG trotzdem verboten sein.

Wann die DSGVO gilt

Die DSGVO schützt nur natürliche Personen. Name, Anschrift und Registernummer einer GmbH sind für sich keine personenbezogenen Daten (Erwägungsgrund 14). Sobald aber ein Mensch erkennbar wird, gilt sie: bei Geschäftsführern, Inhaberinnen, Praxisleitungen und bei jedem Einzelunternehmen. Für kleine Betriebe, die typischen Kunden von Webdesignern, ist das der Normalfall.

Werbung kann ein berechtigtes Interesse sein (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, Erwägungsgrund 47). Das OLG Stuttgart hat 2024 entschieden, dass personalisierte Briefwerbung ohne Einwilligung auf dieser Grundlage zulässig sein kann. Dazu kommen zwei Pflichten: Sie informieren die Person bei der ersten Kontaktaufnahme, woher Sie ihre Daten haben (Art. 14 DSGVO), und ein Widerspruch beendet jede weitere Werbung (Art. 21 DSGVO).

Welcher Kanal erlaubt ist

Tabelle seitlich verschiebbar

Werbliche Erstansprache von Unternehmen nach § 7 UWG
KanalMit gekauften Daten erlaubt?
BriefJa, solange der Empfänger nicht erkennbar widersprochen hat, etwa durch einen Aufkleber am Briefkasten.
TelefonNur mit zumindest mutmaßlicher Einwilligung. Dafür müssen konkrete Umstände sprechen, etwa ein belegter Befund auf der Webseite, der zu Ihrem Angebot passt.
E-Mail, LinkedIn, XingNein, nicht ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung, die Ihnen gegenüber erteilt wurde.

Daraus folgt eine klare Regel: Gekaufte E-Mail-Listen sind für die Kaltakquise wertlos, auch wenn der Anbieter „DSGVO-konform“ verspricht. Der rechtssichere Ablauf ist ein Anruf mit Anlass und eine E-Mail erst nach Zustimmung. Er ist im Ratgeber Kunden finden als Webdesigner Schritt für Schritt beschrieben, Vorlagen für Anruf und E-Mail stehen unter Akquise für Webagenturen, und wie ein Werbebrief aussieht, zeigt der Ratgeber Akquise-Flyer.

Checkliste vor dem Kauf

  • Der Anbieter nennt die Herkunft der Daten und das Datum der letzten Prüfung.
  • Sie zahlen nur für Leads, die Ihre Kriterien erfüllen, oder unbrauchbare Datensätze werden erstattet.
  • Zu jedem Lead gibt es einen Anlass, den Sie im ersten Satz nennen können.
  • Telefonnummer und Ansprechpartner sind dabei, nicht nur eine E-Mail-Adresse.
  • Sie können vor dem Kauf sehen, wie viele Leads zu Ihrer Zielgruppe passen.
  • Es gibt keinen hohen Mindestbestellwert, der Sie zu mehr Daten zwingt, als Sie abarbeiten können.
  • Sie haben einen Ablauf für Widersprüche: Wer „nein“ sagt, wird vermerkt und nie wieder angesprochen.

Häufige Fragen

Was kostet ein B2B-Lead?

Das hängt davon ab, was geliefert wird. Eine ungeprüfte Firmenadresse kostet beim Adresshändler wenige Cent bis etwa 50 Cent, ein geprüfter Lead mit Befund und Ansprechpartner aus einer Website-Datenbank wie SpearData 0,32 € bis 0,79 €, eine Anfrage aus Suchanzeigen grob 30 bis 200 Euro und ein vereinbarter Termin über einen Dienstleister 45 bis 200 Euro.

Lohnt es sich, Leads zu kaufen statt selbst zu recherchieren?

Meist ja, wenn die gekauften Leads geprüft sind. Der größte Kostenblock ist nicht der Datenpreis, sondern Ihre Zeit für Recherche und Prüfung. Bei ungeprüften Adresslisten bleibt diese Arbeit bei Ihnen, der Vorteil schrumpft deshalb deutlich.

Darf ich gekaufte E-Mail-Adressen für Werbung nutzen?

Nicht ohne Einwilligung. § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG verlangt für Werbung per E-Mail eine vorherige ausdrückliche Einwilligung, auch gegenüber Unternehmen. Die Einwilligung muss Ihnen gegenüber erteilt sein, die Zusage eines Adresshändlers, die Daten seien DSGVO-konform, ersetzt sie nicht.

Sind Firmendaten personenbezogene Daten?

Daten einer GmbH oder AG an sich nicht, die DSGVO schützt nur natürliche Personen. Sobald aber ein Name dabei ist, etwa die Geschäftsführerin, oder das Unternehmen ein Einzelunternehmen ist, gelten die Regeln der DSGVO. Bei kleinen Betrieben ist das der Normalfall.

Was bringen Firmendaten, wenn man sie verkauft?

Rohe Adresslisten werden im Handel für wenige Cent je Datensatz angeboten. Wert entsteht erst durch Aktualität, Prüfung und einen konkreten Nutzen für den Käufer. Wer Daten mit Personenbezug weitergibt, braucht dafür eine Rechtsgrundlage, muss die Betroffenen informieren und Widersprüche beachten.

Quellen

  1. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), § 7 Unzumutbare Belästigungen
  2. UWG, § 8 Beseitigung und Unterlassung (Haftung für Mitarbeiter und Beauftragte)
  3. Art. 4 DSGVO: Begriffsbestimmungen (personenbezogene Daten)
  4. Erwägungsgrund 14 DSGVO: Keine Anwendung auf juristische Personen
  5. Erwägungsgrund 47 DSGVO: Direktwerbung als berechtigtes Interesse
  6. Art. 14 DSGVO: Informationspflicht, wenn Daten nicht bei der Person erhoben wurden
  7. Art. 21 DSGVO: Widerspruchsrecht
  8. OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.02.2024, 2 U 63/22 (personalisierte Briefwerbung, Besprechung Kanzlei Plutte)
  9. BVerwG, Urteil vom 29.01.2025, 6 C 3.23 (Telefonwerbung, Einwilligung und DSGVO)
  10. companydata.com: Adressen kaufen (Preisangaben eines Adresshändlers)
  11. selbststaendigkeit.de: Google Ads Kosten 2026 (Klickpreise nach Branche)
  12. Auftragsbank: Gesuch B2B-Terminierung, 200 Euro pro Termin (Beispiel für Marktpreise)
  13. SpearData: Preise und Tarife

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